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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Autohaus H&H Dietz GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)

 

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.ford-dietz.de/.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Autohaus H&H Dietz GmbH
Ravolzhäuser Straße 4
D-63543 Neuberg
info@ford-dietz.de
06185/610

https://www.ford-dietz.de/kontakt-oeffnungszeiten/

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. 

 

Evaluationsmethode

Selbsteinschätzung durch Dritte

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Neue Bäue 2
35390 Gießen

Telefon: 0641 303-2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.06.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.06.2025 überprüft.